Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1980 - 10 C 14/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4559
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1980 - 10 C 14/78 (https://dejure.org/1980,4559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.1980 - 10 C 14/78 (https://dejure.org/1980,4559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 1980 - 10 C 14/78 (https://dejure.org/1980,4559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,4559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 6 K 18/89

    Antragsbefugnis; Normenkontrolle; Bebauungsplan

    Eine solche Beeinträchtigung durch neue Konkurrenz brauchte die Antragsgegnerin bei ihrer Abwägung nach § 1 Abs. 7 BBauG jedoch ebensowenig zu berücksichtigen (vgl. OVG Koblenz BRS 36 Nr. 33 = BauR 1980, 444; Dürr, a.a.O., S. 89).
  • VGH Hessen, 28.07.1988 - 11 N 873/85

    Beschränkung auf bestimmte Grabmalarten in Friedhofssatzung; zur Antragsbefugnis

    Insoweit greifen die Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts ein, die in der Folgezeit auch von anderen Oberverwaltungsgerichten in ähnlichen Fällen übernommen wurden (z. B. Bay.VGH, Beschluß vom 29. April 1980 - Nr. 135 XIV 78 -(Bay.VBl 1980 S. 537), Urteil vom 30. August 1984 - Nr. 22 N 80 A 1515 - (Bay.VBl 1985 S. 120); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1981 11 a NE 41/80 - ( NJW 1982 S. 1171); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 27. Mai 1980 - 10 C 14/78 - (BauR 1980 S. 441), wonach solche wirtschaftlichen Interessen regelmäßig nicht schutzwürdig seien, auf die planerische Festsetzungen aus der Natur der Sache heraus üblicherweise einwirken, indem sie bestimmte Markt- und Erwerbschancen für den einen eröffnen, für einen anderen dagegen beseitigen, so daß davon auszugehen ist, daß sich der Träger derartiger Interessen vernünftigerweise auf die von ihm angegriffene Regelung und darauf, daß "so etwas" geschehen wird, einstellen mußte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht